Pacte climat – Klimapakt

Beitritt der Gemeinde Frisingen

Mit dem Beitritt zum Klimapakt hat sich die Gemeinde verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach den Richtlinien des European Energy Award einzuführen.

Ziel des Klimapaktes ist es, in den Gemeinden einen Maßnahmenkatalog zu definieren, dessen Übersetzung zur Zertifizierung nach EEA-Richtlinien führen soll.

Hierzu werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen analysiert, definiert und gegebenenfalls geplant sowie umgesetzt.

Zu bemerken ist, dass die Maßnahmen keineswegs nur größere Projekte betreffen müssen. Auch kleinere Projekte bzw. Änderungen oder Verbesserungsmaßnahmen können berücksichtigt werden.

Klimapakt - Leitbild für die Gemeinde Frisange

     

Präambel

Die Konkretisierung der internationalen Klimaschutzvereinbarungen, die auch das Land Luxemburg unterzeichnet hat, macht es auch erforderlich lokal tätig zu werden, um die natürlichen Ressourcen, besonders in den Bereichen Energie und Rohstoffe, Boden, Wasser, Luft, Klima, Artenvielfalt, Natur und Kulturlandschaft, zu bewahren.

Die Gemeinde Frisange erkennt die Bedeutung ihrer Beteiligung an der Erreichung der EU-Ziele zum Klimaschutz und ist seit 2008 eine Klimabündnisgemeinde. Bis 2020 will die EU die CO2-Emissionenum 20%  im Vergleich zu 1990 reduzieren, einen Marktanteil der erneuerbarer Energien von 20% erreichen und die Energieeffizienz um 20 % steigern.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Frisange in der Gemeinderatssitzung vom 13.9.2013 beschlossen, also Tag genau ein Jahr nach In Kraft treten des Gesetzes betreffend die Schaffung eines staatlicherseits geförderten Paktes mit den Gemeinden bezüglich eines Klimapaktes, diesem Pakte bei zu treten. Am 3. Oktober 2013 wurde die Beitrittsakte unterzeichnet.

Die Gemeinde Frisange wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten den verantwortlichen Umgang mit Ressourcen aller Art in die kommunalen Entwicklungspläne integrieren und mit konkreten Maßnahmen einen kontinuierlichen und nachweisbaren Beitrag zu diesem Ziel leisten. Im Rahmen des European-Energy-Award-Prozesses stellt sich die Gemeinde den besonderen Anforderungen im Bereich Klima- und Umweltschutz.

Die konkreten Ziele werden in diesem Dokument gemäß den sechs Handlungsfeldern des EEA-Kataloges formuliert.


1.       Entwicklungsplanung und Raumordnung

2.       Kommunales Energiemanagement

3.       Versorgung und Entsorgung

4.       Mobilität

5.       Interne Organisation

6.       Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit


1.     Entwicklungsplanung und Raumordnung

Die Gemeinde Frisange beschließt ein Energie- und Klimaschutzkonzept für das Gemeindegebiet zu erstellen das sich an den mittel- und langfristigen Zielen und Strategien der Gemeinde orientiert und als Grundlage für Planungsinstrumente dient.

Die Gemeinde Frisange nutzt im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung die Möglichkeiten, günstige Voraussetzungen für energieeffiziente Siedlungskonzepte zu schaffen. Sie stärkt die Nachhaltigkeit der räumlichen Entwicklung durch den Grundsatz: Vorrangigkeit der Innenentwicklung gegenüber der Erschließung von weiteren Baulandflächen. Die Baudichte sollte durch Anpassung der Bebauungskoeffizienten im PAG erhöht werden.

Bei der Erschließung von neuen Baulandflächen ist eine möglichst ressourcenschonende Konzeption zu wählen. In der Raumplanung werden energetische Aspekte weitgehend berücksichtigt.

Die Gemeinde unterstützt dies durch eine energieoptimierte Bauleitplanung. Ein entsprechendes   Anreizsystem besteht im Moment nicht. Überlegungen in diesem Sinne, betrachtend den aktuellen finanziellen Spielraum der Gemeinde, sollen geführt werden.

Die Gemeinde beschließt die Bauvorschriften in Bezug auf Energiesparen, Energieeffizienz und Klimaschutz ihren Zielsetzungen anzupassen.

Die Gemeinde fasst den Beschluss Grundsätze und Qualitätsanforderungen bei der Ausschreibung von städtebaulichen bzw. architektonischen Projekten resp. Wettbewerben bei langjähriger Vermietung zu definieren.


2.     Kommunales Energiemanagement

Die Gemeinde Frisange fördert nachhaltigen Klimaschutz durch die Steigerung der Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien sowohl bei eigenen Gebäuden als auch bei Gebäuden Dritter. Im Gemeindegebiet, werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, die besten verfügbaren Standards bei Neubauten und Sanierungen angestrebt. Dies gilt für Objekte im Gemeindebesitz sowie für private und gewerbliche Gebäude und Anlagen.

Die Gemeinde beschließt eine Bestandsaufnahme der Gebäudesubstanz, der Haustechnik der kommunalen Liegenschaften und der öffentlichen Beleuchtung durchzuführen, sowie die Energie- und Wasserverbräuche jährlich zu erfassen und auszuwerten. Die Gemeinde erstellt einen Sanierungsplan für die Gemeindegebäude und schöpft die vorhandenen Energieeinsparpotenziale und die Möglichkeiten der Wasserverbrauchsreduzierung und -Optimierung so weit wie möglich aus. Eine regelmäßige Überwachung und Auswertung der Verbrauchswerte sichert den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen.

Die Gemeinde soll eine Vorbildwirkung haben und die Bevölkerung und die örtlichen Unternehmen animieren, durch aktive Kommunikation, sich dem Vorbild anzuschließen.


3.     Versorgung und Entsorgung

Die Versorgung der Gemeinde Frisange mit lokalen, erneuerbaren Energien ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Energiepolitik. Nahwärmenetze, Photovoltaikanlagen, Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, auch durch Dritte, werden unterstützt. Die Gemeinde unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energieträger im Gemeindegebiet durch Aktionen und Anreize.

Eventuelle Verluste im Trinkwassernetz sowie der Fremdwasseranteil im Abwassernetz sollen aufgespürt, und dann spürbar verringert werden.

Eine Neuausrichtung der Abfallentsorgung auf Gemeindegebiet soll prioritär den Prinzipien der Müllreduzierung und der nachhaltigen Ressourcenrückgewinnung Rechnung tragen. Dies soll sowohl durch getrennte Sammlung in den Haushalten als auch durch zusätzliche Sammelcontainer auf dem Gemeindeeigenen Sammelplatz umgesetzt werden. Die Umsetzung soll durch Informationskampagnen und eine auf Müllreduzierung zielende Gebührenordnung unterstützt werden.

4.     Mobilität

In Hinblick auf die Reduzierung des Energieverbrauchs setzt die Gemeinde auf Verkehrsvermeidung, einer Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs. Die Gemeinde Frisange fasst den Beschluss eine Mobilitäts- und Verkehrsplanung mit dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs auf dem Gemeindegebiet durchzuführen.

Es werden Konzepte ausgearbeitet um den öffentlichen Raum systematisch aufzuwerten und ihn für den nicht-motorisierten Verkehr attraktiver und sicherer zu gestalten.

Das Angebot und die Qualität des öffentlichen Verkehrs werden im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten verbessert. In Zukunft sollen mehr Schüler mit Schulbussen transportiert werden. Die Kombination von verschiedenen Verkehrsmitteln, beispielsweise des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht-motorisierten Verkehr wird gefördert. Der „Pedibus“ soll eingeführt werden.

Die Gemeinde beschließt in der Gemeindeverwaltung auf ein intelligentes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zu setzen sowie den kommunalen Fuhrpark auf klimaschonende Weise zu betreiben. Die Nutzung von Fahrrädern und ÖPNV für Dienstfahrten soll durch entsprechende Gestaltung der Spesenreglemente unterstützt werden. Die Gemeindeverwaltung soll nicht nur Vorbildcharakter haben sondern die Öffentlichkeit soll regelmäßig für effiziente und schonende Mobilität sensibilisiert werden, sowie sich partizipativ an der Verkehrsgestaltung in der Gemeinde beteiligen. 

 5.     Interne Organisation

Die Gemeinde Frisange schafft in ihrer Verwaltung die Voraussetzungen, dass ihre Mitarbeiter umweltbewusst handeln können. Bei allen Verwaltungsabläufen ist ein energieeffizienter und ressourcenschonender Umgang Handlungsgebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gemeinde beschließt bei der kommunalen Beschaffung Richtlinien zu verabschieden, um eine möglichst umweltfreundliche, ressourcenschonende Beschaffung zu gewährleisten.

6. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Gemeinde betreibt gezielt Öffentlichkeitsarbeit, um die im Leitbild formulierten Ziele, die geplanten Maßnahmen und die bereits erreichten Ziele einem möglichst breiten Personenkreis publik zu machen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Kommunikation im Rahmen der lokalen Beratungsstelle sowie in regelmäßig organisierten Themenabenden. Kooperationen mit lokalen Betrieben sollen geprüft und gefördert werden. Auch lokale Vereine sollen eine kommunikative Funktion gegenüber ihren Mitgliedern übernehmen. Das Lehrpersonal soll Aufklärung über relevante Energiethemen betreiben.

Mindestens einmal jährlich beraten der Gemeinderat und das „Klimateam“ den Stand des Aktivitätenprogramms hinsichtlich Aktualisierung, Ergänzung und Umsetzung.

Aktivitätenprogramm Klimapakt 2.0
myImpact - Calculateur d'empreinte carbone

Klimapakt-Tag am 7. Juni 2024

Anlässlich der 12. Ausgabe des Klimapakttages am 7. Juni 2024, wurden 41 zertifizierte Gemeinden für ihre lokalen Bemühungen im Rahmen des Klimapaktprogramms ausgezeichnet.

Die Gemeinde Frisingen erhielt eine Zertifizierung der Stufe 40 % (Punktzahl 44,3 %) die Punkte, die sie durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen erreicht hatte.

Dernière modification le 20.08.2024
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